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Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG bei:
Lohn- und Einkommenssteuerangelegenheiten
Fragen zum Kindergeld
Einkommensteuer
Wir übernehmen für Sie gern im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes die
Steuerliche Beratung, auch wenn die Steuererklärung schon beim Finanzamt ist
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Steuerliche Beratung zur Vermietung
Prüfung des Steuerbescheides
Rechtsbehelfsverfahren
Finanzgerichtsverfahren
Außerdem kümmern wir uns um Ihre Anträge für
Lohnsteuerermäßigung
Zulagen für Riesterrenten
Wohnungsbauprämie
Investitionszulage
Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage
Einschränkung hinsichtlich der Betragsgrenzen
Sofern die Einnahmen aus VuV, Kapitalvermögen, privaten Veräußerungsgeschäften bei Alleinstehenden nicht über jährlich 18.000 Euro, bei Verheirateten nicht über 36.000 Euro liegen.